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Förderung durch KfW möglich

Geposted von Mark Glatki am

Jetzt einen finanziellen Zuschuss bis max. 1600€ für Ihre Sicherheit beantragen!

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert mit bis zu 1600€ bauliche Maßnahmen, die den Einbruchschutz an Wohngebäuden erhöhen.

Gefördert werden Sie als Privatperson, wenn Sie u. a. Eigentümer eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses, einer Wohnung oder Mieter sind. Sie erhalten Ihren finanziellen Zuschuss für Gefahrenwarnanlagen, Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen, sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.

Förderbedingungen

  •  Bis 1.000 EUR Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 20 %
  •  Zuschüsse bis zu max. 1.600 EUR für Maßnahmen zum Einbruchschutz Darüberhinausgehende Investitionskosten = Zuschuss i.H.v. 10 %

 

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  • Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unseren Experten.
  • Wir analysieren für Sie das passende Sicherheitskonzept und unterstützen Sie zudem selbstverständlich bei Umsetzung Ihres Vorhabens.

(Je nach regionaler Nähe, selbstverständlich auch gerne bei Ihnen vor Ort)

      • Vor Beginn Ihres Vorhabens hier den Zuschuss bei der KfW beantragen
      • Nachdem Sie Ihre Zusage erhalten haben, können wir als Fachunternehmen jetzt Ihr Sicherheitskonzept schnell und einfach realisieren.
      • Die Förderung begleicht die KfW dann über Ihren Rechnungsbetrag.

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